Krankenversicherung: gesetzlich und / oder privat?
Seit der Reform der Krankenversicherung und Versicherungspflicht vom Januar 2009 sind alle Bürger in Deutschland verpflichtet, einer Krankenversicherung beizutreten. Während ein Großteil aller Angestellten gesetzlich krankenversichert ist, haben Versicherungsnehmer ab einem bestimmten Monatseinkommen sowie Freiberufler die Möglichkeit, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Und eine private Zusatzversicherung steht eh jedem offen, der sichergehen will, dass im Krankheitsfalle sämtliche entstehenden Kosten gedeckt werden.
Mit der Versicherungspflicht haben sich auch die Vertragsbedingungen der einzelnen Versicherungen etwas geändert. Und mit einer Pflichtversicherung sind zahlreiche Versicherungsnehmer von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung übergetreten. Doch was sind die Unterschiede dieser beiden Krankenversicherungskategorien?
1. Der Beitrag für eine gesetzliche Krankenversicherung wird monatlich entrichtet und zum Teil vom Abreitgeber mitgetragen. Je nach Anbieter, deckt sie eine Basis an allgemeinen Serviceleistungen wie Kontrolluntersuchungen, Standardimpfungen, freie Wahl von Fach- und Hausarzt oder der Übernahme von Medikamentenkosten. Zahnbehandlungen werden mittlerweile nur noch in Ausnahmefällen bezuschusst, und alternative Heilmittel so gut wie gar nicht. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, ist ein Service- und Preisvergleich der Tarife bei verschiedenen gesetzlichen Krankenversicherern empfehlenswert.
2. Nicht jeder kann einer privaten Krankenversicherung beitreten, denn hier wird n der Regel eine Mindestverdienstsumme pro Jahr vorausgesetzt. Wer diese Grenze überschreitet und sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, bekommt zwar je nach Vertrags oft mehr erstattet als bei der gesetzliche, muss allerdings in Vorleistung gehen und zahlt dazu in der Regel einen höheren Beitrag ein. In Deutschland gibt es mehr als 40 private Versicherungen, aus denen gewählt werden kann. Mit speziellen Konditionen werden vor allem Beamte und Freiberufler angesprochen. Auch hier ist ein Preis-Leitungsvergleich sinnvoll.
3. Wem dies jeweils nicht reicht, der sollte sich überlegen, Krankenzusatzversicherungen abzuschließen. Denn in bestimmten Fällen ist man weder mit der privaten noch mit der gesetzlichen Krankenversicherung voll abgedeckt. Eine Zahnzusatzversicherung lohnt im Zweifel bei jedermann, denn hier können Behandlungskosten in unerwartete Höhen steigen. Jeder, der im visuellen Bereich ein wenig beeinträchtig ist, sollte mit einer Augenzusatzversicherung liebäugeln. Denn so steht dem flotten Brillengestell oder der Laser-OP kein finanzielles Hindernis im Wege. Und wer gerne und viel reist, ist mit einer Auslandsreisekrankenversicherung gut bedient. Aber es gibt noch weitere Zusatzkrankenversicherungen, die sich je nach Alter und Geschlecht, Beruf und erblichen Vorbelastungen für den Patienten lohnen.